Förderung durch Krankenkassen

Kurse für Gesundheit-QiGong und traditionelle QiGong Formen, welche der Gesundheitsvorsorge dienen, werden unter bestimmten Voraussetzungen von Krankenkassen gefördert.

Kurs-Teilnehmer sollten die genauen Förderungsvoraussetzungen bei ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen. Ggf. erstattet die Krankenkasse einen Teil der Kursgebühr.

Manche Krankenkassen sind zudem Kooperationspartner der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP). Für Kurs-Anbieter kann die Zentrale Prüfstelle dann eine Anlaufstelle sein, wenn sie Kurse anbieten möchten, die von diesen Krankenkassen gefördert werden.

Die ZPP organisiert sich nach deutschen / europäischen Maßstäben. QiGong wird dort aus einer schulmedizinischen Sichtweise betrachtet, die anders ist, als die ganzheitliche Sichtweise der Traditionell Chinesischen Medizin (TCM). Es kann durchaus sein, dass man z. B. einen (chinesischen) QiGong-Meister findet, der nicht nach deutschen Maßstäben zertifiziert ist, aber ausgezeichnet unterrichtet.

https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

Hilfreich ist auch die Unterstützung durch die Deutsche Gesellschaft für Gesundheits-QiGong e.V. (DGGQ). Dort erfährt man alles über QiGong-Ausbildung zum Kursleiter / QiGong-Lehrer, zur Zertifizierung, etc. und kann sich mit anderen Mitgliedern austauschen. Der DGGQ ist Partner der International Health QiGong Federation und pflegt regelmäßigen Austausch mit chinesischen und japanischen Meistern.

http://www.gesundheit-qigong.de/